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Gebäudeenergiegesetz und neuer CO2-Preis: Das müssen Eigentümer, Verwalter und Mieter beachten

Die Energiepolitik der scheidenden Bundesregierung hat in den letzten Monaten wichtige Änderungen mit sich gebracht. Aber was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer, Mieter und Vermieter? Wie wirken sich Neuerungen wie der erhöhte CO2-Preis und das Ende der Energiepreisbreme in der Praxis aus? Lesen Sie, was Sie in Zukunft beachten müssen und welche Fördergelder Sie im Rahmen der Energiewende in Anspruch nehmen können.

Neue Regelungen und Gesetze im Überblick

Weg von Öl und Gas und hin zu erneuerbaren Energien – die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Gebäudesektor auf lange Sicht klimaneutral zu gestalten. Das Gebäudeenergiegesetz und der gesteigerte CO2-Preis sollen dazu beitragen, Emissionen zu senken und Energie zu sparen. Hier die neuen Regelungen im Überblick:

1. Neuer CO2-Preis

Der CO2 Preis wird in Zukunft weiter ansteigen. Bereits im Januar 2024 wurde die Steuer für CO2 Emissionen von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 erhöht. 2025 steigt der Preis auf 55 Euro. Fossile Brennstoffe werden somit teuer und das Heizen mit Öl und Gas finanziell unattraktiver.

2. Ende der Energiepreisbremse

Nachdem die Energiepreise sich wieder stabilisiert hatten, liefen Ende 2023 sind die staatlichen Energiepreisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas aus. Auch die Mehrwertsteuer auf Gas liegt seit März wieder bei 19 Prozent. Diese Preissteigerungen machen sich auch künftig in höheren Nebenkosten bemerkbar.

3. Neues Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz – umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bekannt – soll den schrittweisen Ausstieg aus der Beheizung mit fossilen Energien ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2024 gibt das Gesetz vor, dass nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.  Diese Regelung betrifft zunächst vor allem Neubauten in einem Neubaugebiet. Wenn in Bestandsimmobilien neue Heizungen eingebaut werden müssen, gelten bis zum 30. Juni 2028 ortsabhängig unterschiedliche Regelungen – je nachdem, was ein bereits gültiger kommunaler Wärmeplan vorgibt.

Der Heizungswechsel lohnt sich in der Regel aber auch in Immobilien, in denen er noch nicht verpflichtend ist. Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, können zusätzlich zur Grundförderung einen Geschwindigkeitsbonus für den Heizungsaustausch erhalten. Staatliche Förderungen gibt es zum Beispiel für den Einbau von Wärmepumpen oder Hybridheizungen. Solche finanziellen Anreize bestärken Trend zum energieeffizienten Wohnen. Für den Einbau von Wärmepumpen in Gebäuden mit sechs oder mehr Wohnungen gelten seit dem 01. Oktober 2024 neue Prüfpflichten. Neue Wärmepumpen müssen in vorgeschriebenen Abständen fachkundig gewartet werden.

Gebäudeenergiegesetz: Unterschiedliche  Auswirkungen für Mieter, Verwalter und Eigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz, das Ende der Energiepreisbremse und der steigende CO2-Preis ziehen direkte und indirekte Folgen nach sich. Für Mieter, Verwalter oder Eigentümer wirken sich die Gesetzesänderungen jeweils unterschiedlich aus.

Auswirkungen für Mieter:  Vermieter werden an der CO2-Umlage beteiligt

Die höhere CO2-Steuer wird sich für Mieter in den Nebenkosten bemerkbar machen – besonders dann, wenn die Immobilie nicht energieeffizient ist. Um Mieter vor zu hohen Kosten zu schützen, werden seit Anfang 2023 auch Vermieter an der CO2-Umlage beteiligt. Vermieter werden auf diese Weise mit in die Verantwortung für den CO2-Ausstoß einer Immobilie genommen. Das Gesetz schafft Anreize für Immobilienbesitzer, Heizungssysteme zu erneuern und Gebäude energetisch zu optimieren.

Ein Heizungswechsel durch den Vermieter sollte sich insgesamt positiv auf die Kostenbilanz auswirken, daher werden die Mieter über eine Umlage (Mieterhöhung) an den Investitionen beteiligt. Vermieter können nämlich bis zu 85% der Ausgaben für die Umbauten, abzgl. beanspruchter Fördermittel – gedeckelt auf 10% p.a. der für die Wohnung aufgewendeten Kosten, aber bis max 0,50/EUR/mtl.- auf die Mieter umlegen. Dadurch steigt zwar die Kaltmiete an – jedoch kann ein modernes, energieeffizientes Heizsystem die Nebenkosten für Mieter deutlich senken.

Was das Gebäudeenergiegesetz für Verwalter bedeutet

Für Immobilienverwalter werden Betriebskostenabrechnungen zunehmend komplex, denn sie müssen staatliche Entlastungen wie die CO2-Umlage für Vermieter mit berücksichtigen. Die neue Kostenaufteilung verschlechtert zudem die Rentabilität und folglich die Werte von Immobilien, insbesondere dann, wenn sie nicht energieeffizient sind. Verwalter sollten sich deshalb nicht nur über die neuen Vorschiften, sondern auch über aktuelle Förderungen durch das Gebäudeenergiegesetz informieren. Wohnungseigentümer müssen aufgrund des Mehraufwandes mit steigenden Verwaltungskosten rechnen.

Eigentümer erhalten Anreize zu Heizungswechsel

Das GEG bietet Anreize zum Heizungswechsel auch in Bestandsgebäuden

Quelle: https://pixabay.com/illustrations/heat-pump-heating-energy-8311802/

Funktionierende Gas- oder Ölheizungen, die weniger als 30 Jahre alt sind, müssen laut Gebäudeenergiegesetz nicht ausgetauscht werden. Muss eine neue Heizung in ein Bestandsgebäude eingebaut werden, ist je nach Gemeinde schon jetzt der Umstieg auf ein System mit 65 Prozent Erneuerbaren vorgeschrieben.

In einer Kommune ohne vorliegenden Wärmeplan dürfen Eigentümer bis zum 30. Juni 2028 noch eine reine Öl- oder Gasheizung in einem Bestandsgebäude einbauen. Allerdings müssen solche Heizungen ab 2029 mit einem Anteil aus Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden. Genauere Details zu den Gesetzesvorschriften finden Sie in den FAQ zum Erneuerbaren Heizen nach dem GEG.

Fördergelder für Modernisierungsmaßnahmen

Auch wenn der Heizungswechsel noch nicht für alle unmittelbar verpflichtend ist – auf Mieter und Eigentümer, die mit Gas oder Öl heizen, kommen höhere Nebenkosten zu. Der steigende CO2-Preis, die Umlagen auf Mieter und das Ende der Energiepreisbremse können für Hausbesitzer ein Anreiz zu Modernisierungsmaßnahmen sein. Eigentümer können für die Investitionskosten in umweltfreundliche Heizsysteme – wie Hybridheizungen oder Wärmepumpen – Förderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes in Anspruch nehmen.

Der Investitionszuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Heizungsaustausch mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Darüber hinaus gilt bis Ende 2028 mit ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer. Für besonders effiziente Wärmepumpen sowie Biomasseheizungen stehen weitere Zuschüsse zur Verfügung. Auch Vermieter können Fördergelder beantragen.

Das GEG betrifft Mieter, Eigentümer und Verwalter

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Das Gebäudeenergiegesetz erfordert Anpassung und bietet viele Chancen

Ob Mieter, Eigentümer oder Immobilienverwalter – das Gebäudeenergiegesetz bringt viele Änderungen mit sich. Preissteigerungen im Bereich der Nebenkostenabrechnung, zum Beispiel durch die CO2-Umlage, stehen Fördergelder für die Eigentümer gegenüber. Eigenheimbesitzer können sich Geschwindigkeitsboni zunutze machen und schon jetzt auf ein nachhaltiges Heizsystem umstellen.

Eine aktive Herangehensweise und tiefgreifende Beratung sind jetzt entscheidend, um durch die neuen Gesetze erfolgreich zu navigieren und langfristig davon zu profitieren. Sie möchten wissen, wie Sie mit durch eine Aufwertung der Energiebilanz den Immobilienwert steigern können? Lesen Sie, warum energetische Sanierungen eine sichere Investition für die Zukunft sind.

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